Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? (Private Krankenversicherungen)

yuser @, Donnerstag, 11.03.2010, 20:35 (vor 5371 Tagen) @ Charlie Brown

Hallo,

ich war heute nun das erste Mal beim Arzt seit ich Kostenerstattung gewählt habe. Beim Verlangen der Chipkarte musste ich erst mal sagen, dass ich die nicht mehr hergeben darf.
Die Sprechstundenhilfe hat dann bei meiner Erklärung, dass ich trotzdem noch gesetzlich versichert bin und Kostenerstattung gewählt habe, ein paar Verständnisprobleme gehabt. Am Schluss haben wir uns darauf geeinigt, dass ich privat versichert bin und eine Rechnung zugeschickt bekomme :-)

Sie hat mich dann nach der Versicherung gefragt und ich hab dann auf die Arag bezüglich des Kostenerstattungstarifs verwiesen.
--> Jetzt steht auf meinem Rezept ARAG drauf.

Ist das bei euch auch so? Hat da die BKK ein Problem mit? Man merkt dass ich hier (im mehr ländlichen Raum) wohl einer der wenigen mit diesem Konstrukt bin. Auch der Arzt selbst hat mich nach dem Tarif gefragt wegen den Faktoren (ob es ein Basistarif etc. ist.).

Da ich das ja damals mit Beantragung/Untersuchung schon kurz mit ihm besprochen hatte war es ihm wieder etwas klarer, wirklich kennen tut er dieses Konstrukt aber glaub ich auch nicht.

Neue Erfahrungen, nur ist es richtig dass ich dort nun komplett als "privat" mit Arag geführt werde? Muss ich mich wohl etwas umgewöhnen noch...

Danke und Grüße
yuser


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