Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? (Private Krankenversicherungen)

Charlie Brown, Sonntag, 13.12.2009, 02:08 (vor 5460 Tagen) @ Joachim Röhl

Von der BKK habe ich auch schon Post, gewählt ist im Vordruck nun "nur ambulante Leistungen" mit dem Zusatz "Ausgenommen zahnärztliche Behandlung". Der Punkt "sämtliche Leistungen" ist in dem Fall nicht angehakt ;-)

Es gibt eine Unterscheidung zwischen ambulanter ärztlicher Versorgung und ärztlich / zahnärztlich veranlassten Leistungen. Das erste ist die Dienstleistung des Arztes, das zweite dessen Verschreibungen. Beide Punkte (und keine anderen!) solltest Du wählen, wobei der 182 - wie o.g. bereits geschrieben - keine Erstattung für Hilfsmittel und für zahnärztlich veranlasste Leistungen vorsieht.


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