Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? (Private Krankenversicherungen)

Hans Bauch @, Montag, 19.07.2010, 16:12 (vor 5242 Tagen) @ yuser

Hallo liebes Forum,

ich hole den Treath noch mal raus da er mir schon eine gute Grundlage zum Thema Kostenerstattungsprinzip gegeben hat – und ich Hoffnung habe hier noch einige weitere Antworten zu erhalten.

Ich bin m, 34 und seit rund 6 Jahren Angestellter. Seit Anfang des Jahres bin ich freiwillig in der GKV (TK) und wollte hier auf Grund der nicht zu erahnenden Altersbelastung auch bleiben. Seit 3 Jahren habe ich zusätzlich bei der ARAG den stationären und zahnärztlichen Zusatzschutz.
Nun werde ich gegenwärtig des Öfteren von Versicherungsvertretern bzgl. PKV angesprochen. Zugegeben die besseren Leistungen locken mich schon. Nun habe ich vom Kostenerstattungsverfahren gehört. Diese sehe ich als guten Kompromiss an und es hat den Vorteil dass ich hier „jederzeit“ wieder aussteigen kann.

Nun meine Fragen: Würde es Sinn machen den gelobten ARAG 182 abzuschließen und den stationären und/ oder den Zahn Zusatztarif beizubehalten?

Was wäre die Lösung wenn ich ebenfalls stationär über Kosterp. Versichern wollte?

Macht es Sinn beim Kosterp. bei der TK einen Tarif mit Beitragsrückerstattung zu wählen?


Kann ich mir beim Arzt auch weiterhin über die GKV Karte abrechnen wenn ich keine „besonderen“ Leistungen haben möchte um ggf. unnötige Behandlungen auszuschließen (denke da an eine einfache Erkältung)?

Sind diese Versicherung ab 2010 auch von der Steuer absetzbar?


Wie sind eure Erfahrungen mit dem Kostenerstattungsprinzip – merkt Ihr bis auf die Abrechnung einen Unterschied?

Danke euch sehr – und hoffe das Ihr mit meinen laienhaften Fragen etwas anfangen könnt ;)


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