Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? (Private Krankenversicherungen)

yuser @, Sonntag, 06.12.2009, 18:14 (vor 5466 Tagen)

Guten Abend zusammen,

ich bin vor kurzem über dieses Forum gestolpert und bin hier auf das Kostenerstattungsprinzip der GKV gestoßen, welches ich sehr interessant finde. Ich bin mir über den für mich optimalen Weg unschlüssig, deshalb wollte ich die Experten hier um ihre Meinung bitten.

Momentane Situation: (Alter 25, männlich)
GKV versichert in einer BKK mit Zusatzversicherung BKK-Extraplus der Barmenia, im Detail:
-BKKA (für Sehhilfen, Zahnersatz und Auslandsreisen)
-BKKAZ+ (für Zahnersatz, Implantate und Inlays)
-BKKN (für Naturheilverfahren und Vorsorge)
-BKKS (für 1/2-Bett-Zimmer & Chefarztbehandlung)
Kosten Zusatzversicherungen: knapp 40 Euro/Monat momentan.

Ein Wechsel in eine Voll-PKV ist momentan leider noch nicht möglich, da ich angestellt bin und hierfür bis jetzt zu wenig verdiene.

-->In erster Linie geht es mir um eine optimale Versorgung.

Deshalb bin ich hier auf dieses Kostenerstattungsprinzip aufmerksam geworden, welches ich jedoch nicht voll durchdrungen habe.

- Hätte ich eine Bindefrist?
- Gilt dies automatisch für Arzt und Zahnarzt im ambulanten Bereich?
- Habe ich hier überhaupt Vorteile analog Voll-PKV - schnellere Termine, bessere Versorgung?

Prinzipiell vorschweben würde mir in diesem Fall die Arag 182, da ich hier schon positives gelesen habe.

- Kommt mir diese Konstellation mit BKK-Extra-Plus respektive der Barmenia irgendwie ins Gehege?
- Wenn für Zahnarzt auch gültig: reicht Barmenia-Versicherung oder ist das suboptimal?

Ich kann ebenfalls nicht einschätzen, ob ich prinzipiell ambulant hier Gefahr laufe, trotz z.B. Arag 182 auf hohen Eigenkosten sitzen zu bleiben.

Für jede Hilfe und Anregung wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß
yuser


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