Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? (Private Krankenversicherungen)

yuser @, Montag, 07.12.2009, 21:38 (vor 5465 Tagen) @ Bruno

Hallo,

zuerst vielen Dank für die Antworten und Tipps.

Ich werde mich morgen mal mit meiner BKK in Verbindung setzen und das Thema Kostenerstattung diskutieren - mal sehen inwieweit die Mitarbeiter dort schon damit zu tun hatten.

Interessant für mich ist die Aussage von Bruno, dass die Kostenerstattung sehr ausdifferenziert für bestimmte Teilbereiche vereinbart und begrenzt werden kann - dies habe ich bisher so bei meinen Recherchen nicht gefunden. Brunos Empfehlung deckt sich hier mit meinem "Bauchgefühl".

Muss jede GKV einer Begrenzung der Kostenerstattung analog Brunos Empfehlung zustimmen oder hat die BKK hier ein "Veto"?

Für den Zahnarzt hatte ich mir auch überlegt, ob ein Wechsel zu CSS da Sinn machen würde? Gegenüber Abschlussdatum von BKK-Extraplus Tarifen der Barmenia bin ich jedoch schon wieder 2-3 Jahre älter, was dann bezüglich des Eintrittsalters höhere Beiträge zur Folge hätte. Wäre ein Wechsel auf ZG und Prophy innerhalb der BKK hier also sinnvoller (Brunos Anmerkung bezüglich Rückestellungen) ?

Auch überlegt habe ich mir das wegen dem stationären Tarif, ein Neuabschluss bei der Arag z.B. wäre hier schon teurer als den BKKS zu behalten. Andererseits wäre das Paket gesamthaft bei der ARAG (Vorteile?)...

Herr Röhl: schätzen sie die Leistungen der DKV mit AM9 und AMX besser ein als die ARAG? Nach Internet Recherche würde ich momentan an erster Stelle ARAG und direkt danach DKV sehen. Den ganzen Rest sehe ich schon mit deutlichem Abstand.

DKV hätte in Kombination mit dem stationären Tarif wieder die Option, deren "Best-Care" mit abzuschließen.

Fragen über Fragen :-)

Danke nochmals für die sachliche Hilfestellung.
Viele Grüße
yuser


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