Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? (Private Krankenversicherungen)

yuser @, Freitag, 11.12.2009, 17:59 (vor 5461 Tagen) @ Charlie Brown

Hallo,

so, ambulante zahnärztliche Versorgung kann ich nun auch bei der BKK im Sachleistungsprinzip belassen.
Ich werden dann wohl jetzt Kostenerstattung wählen und ambulant den ARAG 182 abschließen - war gestern bei ARAG.

Morgen noch ein Termin beim Arzt, möchte mir mal noch seine Meinung bezüglich Kostenerstattung anhören.
Der Antrag liegt bei der ARAG mit Unterschrift versehen bereit, sobald ich OK sage gehts los.

Eine Frage bezüglich der Beantragung stellt sich mir:
- Wartezeit 3 Monate ohne ärztliche Untersuchung
- Entfall Wartezeit mit ärztlicher Untersuchung

--> Was tun?

Auf dem Antrag müssen/sollen ja Angaben zu Krankheiten, Unfallfolgen, Beschwerden etc. der letzten 3 Jahre gemacht werden, habe ich auch gemacht mit dem Arag-Vertreter. Nur kann ich hier ja nicht jeden Schnupfen (grob gesagt) angeben und kenne auch nicht meine Krankheitshistorie wann genau mal was war und ob und was mir da der Arzt verschrieben haben könnte.

Deshalb sollte dies vielleicht der Arzt tun(?) --> also doch ärztliche Untersuchung und der Arag schicken? Oder nicht so optimal?

Ich kann hier die Modalitäten der Arag nicht genau abschätzen - wenn ich jetzt in diesem Jahr mal ein Rezept zur Physiotherapie bekommen habe um Rückenverspannungen zu beseitigen (ich meine ich bin 25, das ist alles im normalen Rahmen), muss man da schon mit einem Risikozuschlag oder Ausschluss von Leistungen rechnen?

Ich habe weder Beschwerden noch grundsätzliche Gesundheitsprobleme - eben so "das Normale wo man mal zum Hausarzt geht"...

Hat hier jemand noch Erfahrung?

Danke und Grüße
yuser

Dies bewegt sich ja alles im normalen Rahmen,


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