Re: Kostenerstattungsprinzip weil PKV (noch) nicht möglich? (Private Krankenversicherungen)

yuser @, Montag, 21.12.2009, 16:39 (vor 5451 Tagen) @ Charlie Brown

Hallo nochmals,

habe heute nun die Kostenerstattung für den ambulanten Bereich vereinbart (ausgenommen Zahnarzt und - handschriftlich ergänzt - Hilfsmittel ;-) ).

Arag 182 ist nun auch abgeschlossen, sollte dieser Tage noch Post bekommen.
Für die Physiotherapie wegen Rückenverspannungen habe ich mir jedoch einen Risikozuschlag eingehandelt (trotz ärztlicher Untersuchung OHNE Befunde und attestierter Gesundheit und sehr gesunder Lebensweise).

Naja, eine Wahl hätte ich wohl nicht gehabt. Es ist jetzt vereinbart, dass nach einem Jahr der Risikozuschlag überprüft werden kann und dann ggf. entfallen wird (mal sehen was sie da für ein Attest brauchen - wenn tatsächlich nichts mehr aufgetreten ist).

Im Zahnbereich habe ich nun den CSS angefragt, wobei ich (wenn keine Beitragserhöhung der Barmenia kommt) erst zu Ende 2010 aus dem BKKA und BKKAZ+ rauskomme. Wenn die CSS trotzdem mitspielt und mich nach vorheriger Kündigung bei der Barmenia versichert, dann werde ich das machen.

Grüße
yuser


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