Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 05.02.2011, 17:08 (vor 5040 Tagen) @ Hans Dampf

Sieh es mal so, egal ob Du nun an die BRD und ihr Grundgesetz als von den Alliierten im Sinne der Haager Landkriegsordnung geschaffenes Konstrukt glaubst oder wie so viele auch nicht, bei einer stationären Einlieferung fragt man nach der Versicherung und falls keine vorhanden sein sollte, flattert erfahrungsgemäß schon nach vier sechs Wochen die erste Rechnung der einliefernder Feuerwehr, danach die des Krankenhauses bei Dir ein. Zahlen als Bundesbürger oder strammer Reichsbürger .. ist denen ganz gleich, man will nur Geld sehen. Kommt dies nicht, wird weiter durchgereicht an das örtliche Finanzamt und die schicken die heißen Jungs vom Zoll raus. Spätestens hier sollte gezahlt werden oder eine Ratenzahlung vereinbart sein. Und nun kommt der alte Spruch: die Prämie ist kalkulierbar, der Schaden nicht.

Einem Unbelehrbaren, der sich noch im Herbst hier nach meiner Ventillösung ohne Strafzahlungen erkundigte, hätte im Dezember die knapp 1800€ für die stationäre Versorgung eines doppelten Leistenbruchs als kleineres Übel liebend gern aus der Portokasse bezahlt. Aber einmal ertappt! folgte dann die Prüfung der Versicherungsverläufe in der GKV ab 01.04.2007 mit Eintreibung der offenen Beiträge und Zinsen von rund 12.800€ gemäß §24 SGB IV.

Fazit: meines Wissens hatte der Reichspass in den letzten Jahren lediglich Erfolg bei einigen wenigen Verkehrsdelikten, nicht aber bei ganz reellen Rechnungen medizinischer Leistungserbringer.


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