Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

Bodi, Donnerstag, 16.10.2008, 17:35 (vor 5882 Tagen) @ NorNeu

Einen Zweitwohnsitz in Deutschland mit Erstwohnsitz im Ausland gibt es formal nicht. Also bestehen nur die Alternativen,

- sich entweder komplett abzumelden

- oder sich nicht abzumelden, das heisst, dass dann formal immer noch ein Erstwohnsitz in Deutschland mit Krankenversicherungspflicht besteht.


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