Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)
Einen Zweitwohnsitz in Deutschland mit Erstwohnsitz im Ausland gibt es formal nicht. Also bestehen nur die Alternativen,
- sich entweder komplett abzumelden
- oder sich nicht abzumelden, das heisst, dass dann formal immer noch ein Erstwohnsitz in Deutschland mit Krankenversicherungspflicht besteht.