Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

Bodi, Dienstag, 30.12.2008, 12:06 (vor 5807 Tagen) @ vito1978

Welcher Hobbyjurist hat sich da in den Verbraucherschutz eingeschlichen?
Ein PKV-Vertrag ist vom ersten Tag an wirksam, nicht erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist der Vertrag logischerweise nicht mehr widerrufbar.

Es ist deutlich geworden, dass es zwei verschiedene Auffassungen gibt - nun gilt es, das Beste daraus zu machen!


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