Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Donnerstag, 18.12.2008, 11:09 (vor 5819 Tagen) @ Bodi

Hallo,
der Fragesteller hat ja offensichtlich vom Ministerium eine passende Antwort erhalten - also Versicherungspflicht .
Ich bin auch der Meinung das zu keinem Zeitpunkt eine PKV-Versicherung bestanden hat, ergo war die GKV die letzte
Versicherung und deshalb auch folgerichtig die Pflichtversicherung
und die Nachforderung.
Bei meiner Antwort an Sie bin ich davon ausgegangen das die PKV
den Vertrag rückwirkend storniert hat.
Aber wenn ich mir das Ganze jetzt noch einmal durch den Kopf gehen lassen - eine andere Variante wäre in diesem Falle nicht möglich gewesen.
Gruss
Czauderna


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