Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

Bodi, Montag, 22.12.2008, 09:41 (vor 5815 Tagen) @ name

Eine tiefergehende rechtliche Betrachtung wurde nicht durchgeführt.

Jedoch wie gesagt, der PKV-Vertrag war zunächst wirksam. Und in der Zeit bis zum Widerruf hätte die PKV im Krankheitsfall einspringen müssen - eine wie ich finde nachvollziehbare Argumentation.


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