Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)
Eine tiefergehende rechtliche Betrachtung wurde nicht durchgeführt.
Jedoch wie gesagt, der PKV-Vertrag war zunächst wirksam. Und in der Zeit bis zum Widerruf hätte die PKV im Krankheitsfall einspringen müssen - eine wie ich finde nachvollziehbare Argumentation.