Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)
@Czauderna: Habe ich Ihren letzten Beitrag so richtig Verstanden, dass auch nach Ihrer Auffassung im Falle eines Widerrufs keine Versicherungsgspflicht nach § 5(1) Nr.13 SGB V eintritt?
@Czauderna: Habe ich Ihren letzten Beitrag so richtig Verstanden, dass auch nach Ihrer Auffassung im Falle eines Widerrufs keine Versicherungsgspflicht nach § 5(1) Nr.13 SGB V eintritt?
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