Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

Bodi, (vor 6212 Tagen) @ Czauderna

Das sehe ich anders. Auch wer den PKV-Vertrag nach dessen Beginn widerruft, gilt als zuletzt privat versichert. Folge: Keine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr.13 SGB 5 und keine nachzuzahlenden Beiträge.


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