Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

Bodi, Mittwoch, 17.12.2008, 07:56 (vor 5820 Tagen) @ vito1978

Hier im Forum wurde einmal eine eindeutige Aussage einer GKV gepostet. Diese besagt, dass eine Versicherungspflicht nach § 5 (1) Nr.13 SGB 5 bei rückwirkender Aufhebung eines PKV-Vertrages oder bei Widerruf des Vertrages nach dessen Beginn ausscheidet.

Ob alle Kassen das genauso sehen oder ob die falsch ausgestellte und von daher möglicherweise von vornherein ungültige PKV-Police eine Rolle spielt, sei dahingestellt.


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