Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 25.11.2008, 10:16 (vor 5842 Tagen) @ Hanke12

„(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird. Dies gilt nicht für Mitglieder, die Empfänger von Leistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel des Zwölften Buches sind.“

Nein, gemäß Gesetz würdest Du aus der Versicherungspflicht heraus fallen. Erst mit der Wohnsitznahme und der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in die BRD würde die Pflicht greifen. Aber die Frage bleibt, was Du eigentlich möchtest - zeitweilig oder bis zum St. Nimmerleinstag keine KV in der Bundesrepublik bezahlen? Wenn ja, dann kaufe Dir eine ausländische private KV, die bitte beachten wie die unten angeführte auch einen Ausländer im Ausland versichert.
Preisbeispiel: männlich 54 Jahre, 500.000$ Deckung pro Versicherungsjahr und rein stationär kosten z.B. bei der englischen http://www.healthcareinternational.com/fastquote-international-medical-insurance.php im Jahr 887.65€. Das bestellst Du online und in zwei Wochen kommt aus London Deine Police. Fragen? e-mail


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