Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

name, Mittwoch, 17.12.2008, 08:06 (vor 5824 Tagen) @ Bodi

Versicherungspflicht ab 1.9.07 nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGBV !

ohne wenn und aber.

Betrachtet man den 1.9.07 waren Sie zuletzt (also am 31.8.07) gesetzlich krankenversichert und haben am 1.9.07 keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall (z.B. PKV).

Somit sind Sie für die Zeit ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtig.

Auf die Umstände, die zu dieser Nichtversicherung führen, kann keine Rücksicht genommen werden.

Mich fragt als Angestellter auch keiner, ob ich mich versichern möchte oder nicht. Es ist eine Pflichtversicherung - wer die Voraussetzungen erfüllt, ist drin. Leider.


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