Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

vito1978 @, Mittwoch, 17.12.2008, 14:11 (vor 5820 Tagen) @ Czauderna

Hallo Leute,

also nun habe ich beim Sozialministerium direkt angerufen und meine Lage geschildert.

Man sagte mir, dass ich nun doch verpflichtet bin die Beiträge nachzuzahlen.

Da ich die Beiträge rückerstattet von der PKV bekommen habe und somit der Vertrag rückwirkend aufgehoben wurde, war ich zuletzt gesetzlich versichert. Das bedeutet, versicherungspflichtig.
Nun muss ich also 11 Monatsbeiträge nachzahlen.
Da ich nur vom Gründungszuschuss lebte( 1206,60 Euro p.M.) muss ich den Mindestbeitrag bezahlen von 200 Euro p.M.

Ärgerlich!!!!!

Gruss
Vito


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum