Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

Bodi, Donnerstag, 18.12.2008, 12:02 (vor 5819 Tagen) @ Czauderna

Die Kenntnisse eines Sozialministerium-Mitarbeiters in so einer Detailfrage möchte ich einmal in Zweifel ziehen. Der wird sich im Zweifel nur der GKV-Aussage anschließen:

Ich habe bei einer großen GKV angefragt, hier die Reaktion:
"Der Rücktritt von einem Versicherungsvertrag setzt voraus, dass dieser zunächst rechtswirksam zustande gekommen ist mit der Folge,
dass zuletzt nicht eine gesetzliche Versicherung bestand. Auch für diesen Personenkreis ist ab 1.7.2007 die private Krankenversicherung nach § 315 SGB V n.F. zuständig."

Also von mir eine ganz klare Empfehlung an den Threadersteller, die Nachzahlungsaufforderung nicht zu akzeptieren.


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