Re: Re:Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)
kann ich leider auf Anhieb nicht beantworten....ich würde eher sagen, dass der gewöhnliche Aufenthalt maßgeblich ist. Und nach meiner Kenntnis bezieht sich die Versicherungspflicht nicht auf die Anwartschaftsversicherung - aber wie gesagt: genau sagen kann ich"s im Moment leider nicht.
aber trotzdem ein Tip: lass dir diese Aussage schriftlich geben mit Angaben der Rechtsgrundlage. dazu ist die TK verpflichtet.
Gruß GKVler