Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Montag, 15.12.2008, 16:41 (vor 5825 Tagen) @ vito1978

Hallo,
ja, die Forderung der GKV-Kasse besteht zu Recht.
Sie hätten, nachdem sich das mit der PKV zerschlagen hatte
sofort wieder mit Ihrer alten Kasse in Verbindung setzen müssen -
dass Sie das nicht wussten ist leider rechtlich gesehen kein Argument, auch dass in Ihrem Falle der Fehler offenbar bei der PKV
liegt auch nicht.
Ja, für Empfänger vom Gründungszuschuss gibt es eine gesonderte
Bemessungsgrenze (bei. ca. 1220,00 € mtl.).
Gruss
Czauderna


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