Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

name, Montag, 22.12.2008, 07:22 (vor 5815 Tagen) @ Bodi

@Bodi:

haben die dafür auch ne rechtliche Grundlage genannt?

Meiner Meinung nach ist es völlig Wurscht, warum letztendlich keine PKV bestand. Entscheidend wären doch die Verhältnisse am Stichtag ohne Absicherung im Krankheitsfall. Und da lag zuletzt eine gesetzl. KV vor.

Mich würde hier die rechtliche Argumentation interessieren, warum man Personen, die vom PKV-Vertrag zurücktreten von der GKV im Rahen § 5 Abs. 1 Nr. 13 ausschließen möchte und ausschließen kann.


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