Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 20.05.2010, 06:23 (vor 5301 Tagen) @ Mike

Deine Frau stammt aus einem Land, für das http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html Punkt (11) zutrifft und höchstwahrscheinlich hat sie auch schon eine über zwölf Monate geltende Niederlassungserlaubnis in ihrem Pass kleben? Somit war die Visaversicherung (incoming) zur Kostensicherung ab Einreise für 1€ pro Tag vernünftig. Der unbefristete Vertrag bei einer PKV selbst beginnt dann rückwirkend ab Einreisetag gemäß greifender Pflicht zur Versicherung, insofern oben zitierter Punkt erfüllt ist.

Strafzahlungen nach http://dejure.org/gesetze/VVG/193.html sind dennoch relativ unbedeutend im Vergleich zu einem privatversicherten Deutschen, der seine ausländische Ehepartnerin z.B. wegen Vorerkrankungen im teuren Basistarif für 570€ plus PVN zwangsweise versichern muß. Falls möglich wäre dann eine Beschäftigung ab 400,01€ anzuraten, um die kompletten Sozialabgaben auf 127€ in der GKV zu senken. Träfe für Dich ebenso zu, wenn ihr aktueller regulärer Zahlbetrag zu hoch erscheint, denn in der PKV müßte eine Frau 21 Jahre sein, um solch einen Traumbeitrag noch zu unterbieten. Fragen? ePost


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