Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 11.11.2010, 22:37 (vor 5125 Tagen) @ Hans Dampf

Wer das SGB V §5 (1) Punkt 13 aufmerksam liest, wird über den Begriff der "anderweitigen Absicherung" stolpern. Kreativ und provokant ganz im Sinne von Luther und Schiller legen ihn viele tausende Bürger mittlerweile zum Argwohn von Behörden, Krankenversicherungen und gesetzlichen Krankenkassen aus. Bei der Wittenbergern zahlt man generell 20% weniger, als seiner letzten PKV/GKV und muß wie auch bei Artabana eine ganze Menge Verantwortung für seine Gesundheit tragen. Informationen gibts, entscheiden mußt Du selbst.

Fragen? joachimroehl@web.de


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum