Re: Re:Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 01.04.2009, 04:36 (vor 5715 Tagen) @ Torsten Janke

Ja kannst Du. Besser aber Du "frierst" Deine deutsche PKV für einen Anwartschaftspreis von knapp 20-25% der laufenden Prämie ein, denn man weiß ja nie, ob Hongkong ewig währt...
Und willst Du zunächst erstmal preiswert die kommenden 3 Jahre absichern, bietet die DKV AG für 38,30 Euro im Tarif AVL die weltweite Auslandsreisekrankenversicherung plus jeweils 90tägiger Deckung bei Besuchsaufenthalten in Deutschland an.

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