Re: Versicherungspflicht - Auswirkungen (Krankenkassenrecht)

vito1978 @, Montag, 15.12.2008, 15:35 (vor 5822 Tagen) @ Bodi

Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit meiner Krankenkasse.

Meine Situation war folgende:

01.01.07-31.08.07 arbeitslos und daher ges. krankenversichert über Arbeitsamt
ab dem 01.09.07 habe ich versucht mich mit einem Kollegen(jetzt Ex-Kollege) selbständig zu machen.Ich bekam vom Arbeitsamt einen Gründungszuschuss für 9 Monate. Daher habe ich mich privat versichern wollen zum 1.9.07. Die PKV hat aber fast 4 Monate gebraucht um mir die Police zuzusenden. Einen Tag vor Erhalt der Police wurden mir 5 Monatsbeiträge abgebucht. Die Police kam und sie war falsch ausgestellt. Also habe ich daraufhin die PKV widerrufen. Die Bearbeitung des Widerrufes und die Rückerstattung meiner Beiträge dauerte auch noch ca. 1 Monat. Es war also fast März 08 und ich war nun nicht versichert. Im Job hatte ich bisher nur inverstiert und noch keinen Cent verdient und lebte nur vom Gründungszuschuss des Arbeitsamtes. Ich bekam die mündliche Zusage von meinem jetzigen Chef im April das er mich zum 1.8.2008 fest einstellen könne und daher habe ich mich dann auch nicht mehr um eine PKV gekümmert und war deshalb vom 01.09.2007 bis 31.07.2008 nicht versichert, obwohl ich es ja mit der PKV versucht hatte.
Da ich nun wieder Angestellter bin, bin ich natürlich zu meiner alten krankenkasse und die fordern nun Beiträge vom 01.09.2007-31.07.2008.
Ist dies rechtens? Ich meine ich habe mich ja versichern wollen und muss jetzt nachzahlen und für den Fehler der PKV büßen???
Wenn ich nun an einer Zahlung nicht vorbeikomme, frage ich mich, was ich zahlen muss, da ich überhaupt nichts verdient habe. Gibt es dann einen Mindestbeitrag für Bezieher des Gründungszuschusses??

Um Info wäre ich sehr dankbar.

Gruss
vito1978


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