Re: Selbständige (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 04.09.2010, 11:20 (vor 5184 Tagen) @ RHW

Wo liegt das Problem Klagender, wer als Selbständiger die aktuellen Gesetze kreativ genug anwendet, sich bei einem Rechtskundigen oder auch hier Informationen holt, kann wie RHW nur vorsichtig andeutet, auch andere Wege finden.

a) die selbständige Berufstätigkeit wird von vornherein erstmal nebenberuflich ausgeübt und schon bei Gewerbeanmeldung so eingetragen. Die Krankenkasse wird dann natürlich prüfen, ob ein Zeitaufwand unter 18h wöchentlich, bei Einnahmen weniger 360€ monatlich vorliegen, man auch keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt und die Einkommensgewichtung insgesamt der Aussage entspricht. In Folge sinkt der gesetzliche Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbständige von 313€ auf 146€ in der Nebenberuflichkeit.

b) falls man in dieser Konstellation einen gesetzlich versicherten Ehepartner hat, kann man sogar die kostenlose Familienversicherung beantragen. Sicher verständlich, daß hier die Kassen noch genauer hinsehen. Dennoch wird dieses Schema nicht nur in Neukölln, Hasenbergl oder Mühlheim ganz im Sinne der Sarrazinschen Kritik von sehr vielen Mitbürgern erfolgreich praktiziert.

c) aber auch die PKV bietet Alternativen insbesondere dann, wenn Weg a oder b ausscheiden. Der 1975 geborene Selbständige würde dann 152€ bei hanse-merkur, 173€ der huk oder 192€ der central bezahlen. Das die private Krankenversicherung bei einigen von vorneherin als Zeitmodell gewählt wird, um bis zum 55. Geburtstag wieder als Arbeitnehmer oder auch danach noch möglich in die kostenlose Familienversicherung zu gelangen, ist eine andere Geschichte, die der Gesetzgeber aber auch weiterhin zum Verdruss von GKV und PKV ermöglicht.

d) ich kenne aber auch viele Selbständige, die ihren Betriebssitz, auch wegen der da nicht greifenden Pflicht zur Versicherung, spätestens seit Januar 2009 ins benachbarte Ausland nach Venlo, Strasbourg oder Szczecin verlegt haben. In dieser Situation versichert man sich günstig bei der würzburger versicherung im Tarif des BDAE zu festen 124€ auf Lebenszeit oder bei dkv zu 38,30€ auf ganze drei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit. Das Interessante hierbei, beide Versicherungen bieten einen dreimonatigen Versicherungsschutz auch beim Aufenthalt im Bundesgebiet. Wer dann noch seine letzte gesetzliche Versicherung in Anwartschaft weiter führt, zahlt dafür nur noch 43€ extra - um die zwanzig Prozent bei den Privaten, falls man eines Tages ganz unkompliziert zurück möchte.

Fragen? joachimroehl@web.de


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