Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten (Krankenkassenrecht)

Trypta, Freitag, 11.12.2009, 15:35 (vor 5451 Tagen) @ MisterX

Danke für Deine schnelle Antwort, Mister X.

Ja, ich war 2006 Existenzgründer, so dass die Beiträge für 2006 und 2007 zunächst "vorläufig" festgesetzt wurden.
Habe ich Dich richtig verstanden, dass in diesem Fall die Krankenkasse die 2006er Einnahmen nicht einfach fortschreiben darf, auch wenn ich den 2007er Steuerbescheid natürlich erst nach Ablauf von 2007 einreichen konnte, sondern sie die tatsächlichen Einkünfte für 2007 verwenden muss, da die Beiträge ja noch nicht endgültig festgesetzt sind.

Gruß
Trypta


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