Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten (Krankenkassenrecht)

PM6377 @, Montag, 03.05.2010, 12:22 (vor 5317 Tagen) @ Ingrid

Hallo, hab mir die Beiträge mal durchgesehen, aber noch nicht die richtige Antwort auf meine Frage gefunden.

Zum Sachverhalt:
ich habe mich am 01.01.2008 selbstständig gemacht und war von 01.01.08 bis 28.02.08 bei der MobilOil freiwillig versichert.
als voraussichtliches einkommen zur vorläufigen berechnung habe ich ein einkommen von 2.500 euro genannt, aus dem die berechnung dann auch tatsächlich erfolgt ist.

ich habe einen Existenzgründungszuschuß von 1.850 Euro (inkl. der 300 für sozialsicherung) erhalten und in diesen beiden monaten nachweislich nur 199 euro an provisionseinnahmen erzielt. lebenshaltung etc. wurde aus dem zuschuß und meinen rücklagen erzielt.

die bkk mobiloil hat jetzt meinen einkommensteuerbescheid angefordert, auf dem für 2008 ein steuerpflichtiges jahreseinkommen von 29.538 euro genannt ist.
nun habe ich von der mobil-oil einen bescheid erhalten in dem sie, ausgehend von dem jahreseinkommen ein monatliches einkommen von 3.600 euro zugrunde legen und für diese beiden monate knapp 400 euro nachfordern.
ist das rechtmäßig?

es gilt meines wissens doch das zufluss-prinzip und wenn ich in diesen beiden monaten lediglich ein einkommen von 1850 plus 100 euro provisionseinnahmen hatte, können die doch nicht hergehen und das jahreseinkommen durch 12 teilen und umlegen, oder doch? zumal ich bei der nächsten kasse (ikk ebenfalls freiwillig versichert) ja für den vollen betrag ebenfalls GKV-Beiträge gezahlt habe und dort auch das korrekte einkommen angegeben hatte.


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