Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 13.01.2010, 13:53 (vor 5427 Tagen) @ GKVler

Traurig ist, daß der mündige Bürger in unserer Gesellschaft zwar der Haftpflichtversicherung nebst Kfz-Steuer entgehen kann, indem er einfach kein Auto erwirbt oder durch sexuelle Verhütung kein Kind zeugt, für das er später mal kräftig alimentieren muß. Bei der Zwangskrankenversicherung für Selbständige! bleibt als einziger Ausweg nur der Tod oder der mittlerweile oft gewählte Wegzug ins Ausland. Nicht umsonst explodieren TV-Sendungen wie Ab und Raus oder Mein neues Leben ..

Aus der Praxis ein aktuelles "Begrüßungsschreiben" der hiesigen AOK: Sehr geehrte Frau ... wir begrüßen Sie als Mitglied in unserer Versichertengemeinschaft und danken für das entgengebrachte Vertrauen ... folgende Einnahmen haben wir zugrunde gelegt: 1890€ .. der Beitrag beträgt 281€ Krankenversicherung und 41€ Pflegeversicherung ... für den Zeitraum ab 01.04.2009 ein Gesamtrückstand von 2216€ .. überweisen Sie den Betrag auf unser Konto .. bequem per Lastschrifteinzugsermächtigung .. Dezember 2009


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