Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten (Krankenkassenrecht)

MisterX, Freitag, 11.12.2009, 15:18 (vor 5460 Tagen) @ Krzysiaczek

Die Änderung erfolgt ab dem Monat nach ZUGUNGS des JEWEILIGEN Steuerbescheides für die Zukunkunft.

Außnahme: Feststezung des Beitragses unter Vorbehalt z.B. bei Beginn der selbstst. Tätigkeit


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