Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten (Krankenkassenrecht)

Trypta, Freitag, 11.12.2009, 12:24 (vor 5451 Tagen)

Hallo,

es ist ja bekannt, dass bei freiwillig GKV-Versicherten zu viel bezahlte Beiträge nicht erstattet werden, wenn sich rückwirkend anhand des Steuerbescheids ein niedrigeres Einkommens als ursprgl. angesetzt ergeben hat (zu wenig gezahlte Beiträge müssen natürlich nachgezahlt werden).

Ich hätte hierzu ein Frage:
Ich habe gleichzeitig den Steuerbescheid von 2006 und 2007 eingereicht. In beiden Jahren liegt das steuerliche Ergebnis über den vorläufigen Beiträgen, so dass ich für beide Jahre nachzahlen muss.
In 2006 war allerdings das Einkommen deutlich höher als in 2007. Die Krankenkasse setzt jetzt für 2007 aber das gleiche (hohe) Einkommen von 2006 für die Nachtragszahlung an und ignoriert die Angaben im Steuerbescheid von 2007, weil ja nachträglich nichts abgesenkt wird. Allerdings wurden die "richtigen" Beiträge für 2007 ja noch gar nix festgelegt, sondern nur vorläufige Vorauszahlungen erhoben, von einer nachträglichen Beitragsreduktion (also dass ich z.B. etwas zurück bekommen will) kann keine Rede sein.

Ist dieses Vorgehen der Krankenkasse korrekt, oder darf sie meinen Steuerbescheid von 2007 nicht einfach ignorieren, weil ich da weniger verdient habe als in 2006 ?

Danke für Eure Antworten.


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