Re: Selbständige (Krankenkassenrecht)

GKVler, Mittwoch, 01.09.2010, 20:55 (vor 5196 Tagen) @ Klage

nun ja, man könnte die Pflicht zur Krankenversicherung auch als Ausgestaltung des Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz auffassen:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

und in deine Persönlichkeitsrechte greifen auch andere Pflichten ein: die Pflicht, Steuern zu zahlen, die Schulpflicht und andere...
das wird damit begründet, dass das öffentliche Interesse daran höher und wichtiger einzuschätzen ist, als dein Interesse.

was letztendlich höher und wichtiger einzustufen ist, können nur die zuständigen Gerichte entscheiden.

Gruß GKVler


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