Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Mittwoch, 13.01.2010, 20:37 (vor 5417 Tagen) @ Ingrid Aulbach

Hallo,
nun, vom Ablauf her hat die Kasse auch so gehandelt dass sie die Tatsache der verspäteten Einreichung der Einkommenssteuerbescheide entsprechend "sanktioniert" hat und erst ab Einreichung Veränderungen zu Ihren Gunsten vorgenommen hat und die Nachforderung erfolgte deshalb weil es sich ja um eine vorläufige Einstufung handelte.
Nur, es fällt mir folgendes auf - die Kasse verlangt rückwirkend ab 2007 Beitrag nach weil Ihr Einkommen höher war als geschätzt.
Was ist denn da mit der Krankengeldnachzahlung ?
Das Krankengeld wurde doch auch nur vom geschätzten Einkommen aus errechnet und wenn die Kasse nun für ein höheres Einkommen Beitrag haben will dann muss sie auch die Leistung neu berechnen, so sehe ich das jedenfalls.
Gruß
Czauderna


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