Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten (Krankenkassenrecht)

Ingrid Aulbach @, Mittwoch, 13.01.2010, 13:16 (vor 5427 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,
ich habe schon im ganzen Netz geforscht und vielleicht finde ich hier eine Antwort auf meine Frage.
Hier mein Fall.
Ich habe mich im Juli 07 in der Gastronomie selbstständig gemacht.
Da ich mein Einkommen noch nicht wissen konnte war eine Schätzung für die Krankenkassenbeiträge notwendig.
Ich hatte damals ein Einkommen von ca. 1900,00 € angegeben, wonach ich dann mit 342,00 € Beiträge angefangen habe.
Im Jahr 2008 habe ich allerding bedeutend weniger verdient, der Beitrag aber mitlerweile auf 352,00€ anstieg.
Leider bin ich im September 08 krank geworden und bekam dann ab Oktober 08 Krankengeld, welches ja bekanntlich zum 31.12.08 wegviel. Ich musste dann meine Selbstständigkeit zum 31.01.09 aufgeben.
Nun habe ich meiner Krankenkasse die Steuerbescheide von 07und den Bescheid von 08 ( der allerdings erst im September 09 einging, wo ich schon garnicht mehr selbstständig war) zugeschickt.
Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass ich lt. Steuerbescheid 07 ein Einkommen von 2376,00 € hatte, was der anfänglichen Schätzung ab Juli 07 von 1900,00 € abweicht und ich daher 1333,00 € zurück zahlen muss, weil nicht rückwirkend erstattet wird.
Die Einnahmen lt. Steuerbescheid 08 von ca. 1500,00 € wurden überhaupt nicht berücksichtigt.
Ich habe zwar zugegeben, die Steuerbescheide recht spät eingereicht, weil ich wegen meiner Krankheit ( habe ein neues Kniegelenk erhalten ), recht überfordert und abgelenkt war, aber ich finde dies nicht richtig und hoffe, Sie können mir irgendwie helfen und einen Rat geben.
Vielen Dank im Voraus,


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum