Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Montag, 14.12.2009, 19:55 (vor 5447 Tagen) @ Trypta

Hallo,
ja, wenn die beiden Einkommenseuerbescheide gleichzeitig bei der Kasse eingereicht wurden dann wird die Berechnung für 2006 vorgenommen und nachgefordert oder zurückgezahlt und für 2007 passiert das Gleiche. Die Einstufung für 2007 ist dann eine endgültige was zur Folge hat as bei Vorlage des Bescheides für 2008 keine rückwirkende Nachforderung bzw. Erstattung mehr erfolgt. Es wird eine NEueinstufung bis zu dem Zeitpunkt gemacht an dem der Bescheid für 2009 vorgelegt wird usw.,usw.
Gruß
Czauderna, der das immer so gehandhabt hat.


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