Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten (Krankenkassenrecht)

Bernhard A. Greiner @, Dienstag, 12.01.2010, 12:08 (vor 5428 Tagen) @ Czauderna

Hallo Herr Czauderna,
ich habe aber genau dieses Problem!
Ich bin seit 2000 selbstständig.
Nun habe ich EKST 2006 und 2007 (am 1.11.2009) bei der GKV gemeinsam eingereicht (nach einer Erinnerungsanfrage).
Und die GKV berechnet nun rückwirkend einen neuen Beitrag zum 1.5.2008 (Aussstellungsdatum der ESKT 2006)
mit einer Beitragserhöhung.
Die geringeren Einnahmen in 2007 werden jedoch erst zum 1.11.2009 (Einreichung der EKST 2007 bei der GKV) berücksichtigt.
Daraus ergibt sich eine Nachzahlung von 3750,- Euro.
Ist das Vorgehen richtig, es widerspricht doch Ihrer Aussage, daß Beiträge nicht rückwirkend geändert werden können außer bei Existenzgründern.
Mit besten Grüßen
B.A.Greiner


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