Re: Selbständige (Krankenkassenrecht)

Klage @, Donnerstag, 02.09.2010, 17:23 (vor 5195 Tagen) @ GKVler

Es gibt keine Steuer lediglich darauf, daß eine Person existiert. Das ist aber genau der Fall beim jetzigen Zustand der Rechtslage. Die Krankenversicherungsleistungen werden auf ein Minimum reduziert, wenn die Versicherungsbeiträge nicht gezahlt werden. Außerdem gibt es schon jetzt Rationierung im Gesundheitswesen:
1. Frontal-21: http://www.youtube.com/watch?v=rsNmBfAFAFY&feature=related
2. Panorama: http://www.youtube.com/watch?v=sTYII7U8dqw&feature=related
3. Panorama: http://www.youtube.com/watch?v=IW-xR6QyFZK

Ein etwaiger Anlaß wird als Grund herangezogen, damit Artikel 2 Grundgesetz eingeschränkt wird, um dann wiederum dem etwaigen Fall keine Leistungen zu gewähren.

Das ist nicht nachvollziehbar.

Eine Schulpflicht ist mit einem solchen Eingriff nicht zu vergleichen, da die dadurch verursachte Spannung nicht die bloße Existenz der betroffenen Person bedroht.

Bei Eingabe des Stichworts "Zwangskrankenversicherung" bei Google wird u.a. auf dieses Forum verwiesen und zwar wie folgt:

"Krankenkassenforum - Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV ...
3. Mai 2010 ... Bei der Zwangskrankenversicherung für Selbständige! bleibt als einziger Ausweg nur der Tod oder der mittlerweile oft gewählte Wegzug ins ...
www.krankenkassentarife.de./forum/index.php?mode... - Im Cache"

Die Bedrohung der betroffenen Person ist somit nicht nur existentiell, sondern tödlich.

Das widerspricht dem staatlichen Auftrag nach Artikel 1 Grundgesetz. Dieser sieht nämlich vor, daß die Menschenwürde zu wahren ist.

Es gibt viele Klagen wegen der Verletzung der Menschenwürde, aber in einem ist die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts abgesichert, daß die Wahrung der Menschenwürde zumindest heißt, daß der Staat und seine öffentlich-rechtlichen Körperschaften seine Handlungen nicht so ausrichten dürfen, daß Menschenleben bedroht ist.


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