Re: Selbständige (Krankenkassenrecht)

Klage @, Mittwoch, 01.09.2010, 17:15 (vor 5196 Tagen) @ Joachim Röhl

Im Grundgesetz unterliegt eine Pflichtkrankenversicherung dem Vorbehalt der Grundrechte. Sowohl das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit als auch das Grundrecht der Gewerbefreiheit schränken die Wirkung einer Pflichtkrankenversicherung ein. Es kann doch nicht sein, wenn ein Selbstständiger deshalb nicht aktiv werden kann, weil er nicht genügend verdient, um die Pflichtkrankenversicherung zu bezahlen. Es kann doch nicht sein, sich in das die Grundrechte einschränkende Sozialbehördensystem zu begeben, um wirtschaftlich aktiv werden zu dürfen. Demnach hätte eine Pflichtkrankenversicherung ja einen höheren Stellenwert als die Grundrechte. Eine Pflichtkrankenversicherung sichert für einen etwaigen Fall ab. Die Grundrechte sind tagtäglich notwendig.

Rationierung in der Medizin findet schon heute statt. Die Grundrechte "freie Entfaltung der Persönlichkeit" und "Gewerbefreiheit" werden demnach für einen etwaigen Fall eingeschränkt, der zudem von rationierter Medizin betroffen ist.

Ein Zitat aus einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist unter diesem Link zu finden.


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