Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten (Krankenkassenrecht)

RHW, Montag, 03.05.2010, 19:26 (vor 5317 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
ein Hinweis am Rande:

die bkk mobiloil hat jetzt meinen einkommensteuerbescheid angefordert, auf dem für 2008 ein steuerpflichtiges jahreseinkommen von 29.538 euro genannt ist.

Für die Beitragsberechnung sind die "Einkünfte laut Steuerbescheid" maßgebend (zuzüglich evtl. steuerfreier Einnahmen).
Gruß
RHW


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