Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 11.12.2009, 15:36 (vor 5460 Tagen) @ Krzysiaczek

Das sind die wundersamen Dinge der GKV, die gleichwohl wie die ebenso bekannt scharfen Prüfungen der Einkommensverhältnisse bei unterhaltsverpflichteten Vätern durch bissige Damen vom Jugendamt mehr als nur nerven. Kein Grund, wenn dann viele notgedrungen in die PKV abwandern. Das sind dann sicher nicht die Wunschkunden der privaten Welt, aber hohe Nachzahlungsforderungen plus schwer kalkulierbare Beiträge und oft auch Wut spielen bei immer mehr Wechslern eine gewaltige Rolle. Dagegen sind die Finanzbeamten richtig nett und oft kooperativ und kennen praktisch sogar richtige Ermessenspielräume ..

Was nützt ein möglicherweise künftig geringerer Rentnerbeitrag in der Gesetzlichen von visionären 140€, wenn ein Selbständiger in der GKV heute schon über 300€ und noch ohne! Krankengeld abdrücken muß? Selbst mit vierzig Jahren muß er bei den Privaten nur 170€ für die komplette Krankenversicherung nebst Pflegeversicherung aufbringen. Mit fünfzig werdens dann 245€ sein. Wird auch nicht fürn Appel undn Ei zu bekommen sein, aber da kann er ja wenigstens jeden Monat aus der Ersparnis zur Gesetzlichen was zur Seite legen.

Um mal beim Rechenbeispiel des 40jährigen Selbständigen zu bleiben: für 51€ mehr Gesamtaufwand wird sein Beitrag im Alter schon um 150€ gesenkt. Fragen? ePost


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum