Re: Sonderkündigungrecht (Krankenkassenrecht)

Joachim @, Donnerstag, 11.11.2004, 13:44 (vor 7316 Tagen) @ Joachim

Hallo,

vielen Dank an alle für die ausführliche Diskussion.

Ich habe mittlerweile Widerspruch eingelegt (Vordruck ähnlich wie in einem Beitrag zum Thema Taunus BKK) und diesen per Fax versendet und siehe da, die Kündigungsbestätigung war schon am nächsten Tag in meinem Briefkasten.

Vielen Dank nochmals für die Tatkräftige Unterstützung.

Es scheint also, das die Abholung am 29.10.2004 einem Eingang bei der KK gleich kommt.

Sicherlich hätte ich ja auch schon im September kündigen können, aber da ich erst relativ kurze Zeit in dieser KK Mitglied bin, überlegt man immer zweimal, um sich nicht das Image eines KK Hoppers aufzuerlegen.

Auf der anderen Seite denke ich, daß das Ködern mit niedrigen Beiträgen auch Methode hat. Sieht man sich heute einmal die durchschnittlichen Beitragssätze an, so gibt es keine KK mehr unter 12 %. Meine Vermutung ist, das sich die Beitragssätze früher oder später alle um die 14 % einpendeln werden, wie gesagt, nur eine Vermutung, was dann wiederum die Diskussion anheizt, brauchen wir eigentlich diese Art von Wettbewerb unter gesetzlichen Krankenkassen? (sollte aber hier nicht diskutiert werden ;-)

Gruß

Joachim


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