Re: Sonderkündigungrecht, Fristen (Krankenkassenrecht)

Jack @, Dienstag, 09.11.2004, 14:07 (vor 7318 Tagen) @ Tobi

Wann eine Frist endet, bestimmt nicht Tobi, sondern das Gesetz. Und das maßgebliche Gesetz habe ich zitiert. Die Frist endet nach dem Gesetz am ersten Werktag des Folgemonats, hier am 2.11.04.

Das mag Tobi nicht wissen, viele Krankenkassenmitarbeiter sich auch nicht. Aber in dem Punkt ist das SGB eindeutig.


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