Re: Hallo Jack, du irrst Dich mit den Fristen (Krankenkassenrecht)
Die Kündigung der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse erfolgt durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie muss in diesem Fall der Krankenkasse bis zum 31.10. vorliegen, egal ob Wochenende, Feiertag oder Weltuntergang.