Mach doch mal die Gegenprobe (Krankenkassenrecht)

Trabbifahrer, Montag, 15.11.2004, 08:18 (vor 7313 Tagen) @ Jack

Kündige doch einfach mal eine Ersatzkasse am 31.12.2004 und stecke diesen Brief am Sylvesterabend, meinetwegen unter Zeugen, in den Briefkasten der Ersatzkasse.

Du glaubst gar nicht, wie schnelll dann der FIGGE zitiert wird!

Oder aber kündige am 31.07.2005 und bring" die Kündigung am 01.08.2005 in die zuständige Geschäftsstelle.

Wetten dass dann Zitate aus dem Rundschreiben folgen?

Wenn nämlich auf die BGB Paragraphen abgestellt wird, würde die Mitgliedschaft ja auch nicht am 31.07.2005 enden sondern erst am 01.08.2005 (Bei einer KÜ zum 31.07.05).

Wie gesagt, § 26 SGB X stellt auf Fristen ab und nicht auf Termine. Und der Ende der Möglichkeit der Sonderkündigung ist ein Termin.


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