Re: Sonderkündigungrecht, Fristen, Berichtigung (Krankenkassenrecht)

Jack @, Dienstag, 09.11.2004, 15:01 (vor 7318 Tagen) @ Jack

Nach nochmaliger Beschäftigung mit der Sachlage, insbesondere mit § 1 des von mir zitierten SGB-X stelle ich richtig: Die Fristenregelung des § 1 SGB-X gilt für Behörden. Ob sie analog auch für Krankenkassen gilt, vermag ich nicht zu sagen.

Es wäre also sinnvoll, sich auf den rechtzeitigen Zugang, belegt durch die Mitteilung der Post über Postfachleerung, zu berufen, nicht auf die vielleicht nicht zielführende Fristenregelung des § 26 SGB-X


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