Übrigens... (Krankenkassenrecht)
Kommt es nächstes Jahr genau drei mal vor, dass das Ende eines Monats auf ein Wochenende fällt. Sollte es also jemand noch am letzten Freitag eines Monats einfallen zu kündigen (und er keine Faxmöglichkeit haben), verlängert sich seine Mitgliedschaft eben nochmal um einen Monat.
So zumindest die Vorgehensweise der Krankenkassen in der Praxis - ob es hierzu Gesetze, Rechtssprechungen, Richtlinien oder nur gemeinsame Besprechungsergebnisse der Bundesverbände gibt weiß ich nicht (aber mit diesem Unwissen kann ich gut leben...).