Re: Sonderkündigungrecht, Fristen (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Dienstag, 09.11.2004, 08:50 (vor 7319 Tagen) @ Jack

Die Fristen verlängern sich in diesem Fall (aufgrund des Wochenendes oder eines Feiertages) nicht.
Das Mitgliedschaftsende hängt immer mit dem Monat zusammen, in dem die Kündigung bei der Krankenkasse eingeht.
Was als Eingang bei der Krankenkasse zählt weiß ich so spontan leider auch nicht...


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