Re: Termin, Frist, reguläre Kündigung, Sonderkündigung (Krankenkassenrecht)

Trabbifahrer, Mittwoch, 17.11.2004, 08:20 (vor 7311 Tagen) @ Jack

Es kann natürlich sein, dass die gemeinsamen Verlautbarungen, Besprechungsergenbisse etc- nach der Gesetzesneufassung zum 01.01.2002 nicht modifiziert wurden.

Vorher galt als Stichtag der 30.9. (ohne Fristverlängerung) und der Spezialfall "Sonderkündigung" (durch die Spitzenverbände und auch Aufsicht ohne Fristverlängerung definiert).

Dieser Stichtag ist ja nun bekanntermaßen weggefallen, allerdings haben sich weder Spitzenverbände noch Aufsicht (noch nicht einmal die aus Volljuristen bestehende Redaktion der Kommentatoren) zu einer Fristverlängerung hinreißen lassen.

Über die KK-Mitarbeiter und deren Unwissen zu schimpfen ist nicht korrekt, da diese sich an Gesetzestext -> Gemeinsame RdSchr. -> Besprechungsergebnisse -> Kommentare (in dieser absteigenden Reihenfolge) halten müssen, insofern keinen anderen Spielraum haben.

Sofern die Rechtsprechung, also SG, LSG, BSG, eine andere Auffassung bestätigt (z.B. die der Fristverlängerung) wird diese in neue RdSchr., Besprechungsergebnisse, Kommentare einfließen. Erst dann ist der KK-Mitarbeiter befugt, anders zu handeln.

Für Mitglieder, welche sich um das Sonderkündigungsrecht wegen angeblicher Fristversäumnis betrogen fühlen, bleibt nur der Rechtsweg. (aber wer macht das schon wegen den paar Monaten) ;-)

-> Allerdings war Joachim"s Fall anders gelagert, dass Ergebniis ist ja auch für Joachim befriedigend ausgefallen.

Allerdings haben die Kassen und deren Spitzenverbände ja kaum Interesse daran, die Fristverlängerung zu vereinbaren, genauso wie die Ärtze kaum Interesse daran haben, die Glaukomfrüherkennung als Sachleistung zu erbringen.


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