Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 16.03.2010, 05:13 (vor 5367 Tagen) @ ARAG-Versicherter

Die Juristen der Gesellschaften haben in fast allen Anträgen noch eine kleine weitere Frage eingefügt wie wurden zu den Fragen im Antrag Ihnen gegenüber auch Angaben gemacht, die nicht in diesem Vordruck enthalten sind? Hier muß der Verkäufer mit ja oder nein antworten und bei wenn ja, welche? weitere Ausführungen machen, die der Kunde dann ebenfalls mit seiner abschließenden Unterschrift bestätigt. Oft zu lesen ist auch eine Erklärung des Antragsaufnehmenden, daß keine weiteren Mitteilungen über frühere oder noch bestehende Erkrankungen gemacht worden sind. Anzeichen von Krankheiten, Gebrechen oder Anomalien habe ich nicht bemerkt und dann ebenso die Unterschrift von beiden. Und schließlich nicht zu vergessen, daß mittlerweile auch umfangreiche Beratungsprotokolle angefertigt werden müssen und damit der Schutz des Versicherten als wasserdicht eingeschätzt werden kann. Für alle anderen Fälle gibts Berufhaftpflichtversicherungsschutz oder eventuell die späte Selbsterkenntnis, daß Lügen meist kurze Beine haben.


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